Die wundersame Geschichte einer Petition
Gut, die Zeiten sind vorbei, wo eine Gemeindevertretung Petitionen ungesetzlich an den Ortsbeirat Ahrensfelde zur Entscheidung verwiesen hat. Ungesetzlich, weil es kein Überweisungsrecht gibt und nur Petitionen an den Bürgermeister und die Gemeindevertretung als Adressaten rechtlich zulässig sind. Aber steht es deshalb mit dem Petitionsrecht, das im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert ist bei uns zum Besseren? Ich möchte diese Frage meinen Lesern überlassen, nachdem ich ein Beispiel anführe. Am 1. August 2024 habe ich eine Petition eingereicht, dass die Verwaltung mit externen Fachleuten verpflichten sollte, präventiv auf die Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren und ein Hitzeschutzkonzept für die Einwohner der Gemeinde zu erarbeiten. Und das sogar mit einigen Vorschlägen, über die diskutiert werden könnte. Dass das sinnvoll und sogar notwendig ist, wurde von niemand bestritten. Aber was passierte? Erstens kam die Antwort erst am 14. Januar 2025, also nach fünf Monaten. Ohne j...