Die Crux in Ahrensfelde mit einem aktuellen Landschaftsplan

Also einen Landschaftsplan aufzustellen, ist keine Sache des guten Willens einer Gemeinde. Der Gesetzgeber in Brandenburg fordert es als "pflichtige Selbstaufgabe" und zwar immer dann, wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eintreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Dies ist typischerweise der Fall, wenn Gemeinden als Träger der Bauleitplanung den Flächennutzungsplan erstellen. Soweit, so klar. Nun wurde immer wieder, und das seit Jahren, vom einstigen Gemeindevertreter  Seiler, Fraktion Freie Wähler/BVB, verlangt, bei größeren, die Natur beeinträchtigenden Bauprojekten, parallel einen Landschaftsplan aufzustellen oder ihn zu aktualisieren. Ja und?

Das wurde, soweit ich mich erinnern kann, immer wieder vom Fachbereichsleiter Ortsentwicklung Schwarz abgelehnt. Ob mit dem Argument, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft zu vernachlässigen seien oder es ja einen Landschaftsplan gäbe. Und weil niemand der Gemeindevertreter offensichtlich die Gesetzeslage kannte, kam er damit durch. Jetzt liegt die Planung für die EKBO-Siedlung der evangelischen Kirche entlang der Lindenberger Straße auf dem Tisch und zwar zum dritten Mal zur Abwägung. Das ist unüblich, auch weil wohl Gemeinde und Bauprojektanten offensichtlich ihre Schularbeiten nicht in der gegebenen Sorgfalt gemacht haben.

So grün, wie hier aus einer Planzeichnung zur EKBO-Siedlung entlang der Lindenberger Straße wird es nun offensichtlich nicht mehr werden

Sowohl der Landkreis und die Untere Naturschutzbehörde verlangen aus den oben genannten Gründen einen Landschaftsplan, weil neben der Brache auch landwirtschaftliche Flächen sowie Wald dem Siedlungsbau weichen sollen. Was erlauben die sich da in Eberswalde? Aber vielleicht denken sie so wie ich. Wenn die EKBO-Siedlung kein Eingriff  in die Natur und Landschaft ist, dann ist der Platz hinter dem Rathaus eine Wohlfühloase mit von Bäumen beschatteten Bänken, einen rauschenden Springbrunnen und duftenden Blumenbeeten sowie Bienenweiden so weit das Auge reicht. Eben ein Ahrensfelde summt. 

Noch einmal für alle. Wie steht es bei uns im Landschaftsplan Ahrensfelde? Zitat: "Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können (§9 (1) BNatSchG). Ist das nicht eindeutig? Ja schauen die Gemeindevertreter wenigstens in unsere Grundsatzdokumente, bevor sie entscheiden? Offensichtlich nicht!

Auch schon bei dem überdimensionalen Großprojekt von Bonava mit 231 Wohneinheiten auf 10 Hektar Ackerland war der Eingriff in Natur und Umwelt gewaltig. Konkretisierung des Landschaftsplans? Wo denken  Sie denn hin! Pfeif drauf, dass die geschützten Feldlerchen umgesiedelt werden mussten. Nur die wollten nicht und sind hier ausgerottet. Ich bedaure, nie wieder am Sommermorgen ihren herrlichen Gesang zu hören, wenn sie sich hoch in den Himmel schwingen und dort oben als Pünkten flattert, so, wie ein menschliches Herz schlägt. Aber genug mit der Poesie.

"In den Obstwiesen" - ein Dorf am Dorf

Das Projekt wurde als überdimensioniert und alles andere als dörflicher Charakter von den Behörden kritisiert und doch von der Gemeindevertretung beschlossen, obwohl die Forderungen aus dem Eckpunktepapier des Ortsbeirats Ahrensfelde nicht berücksichtigt, in Gänze ignoriert wurden. 

Bei der Siedlung Lindenberg Süd wieder Ackerland, wir haben es ja!  Bei der Sportplatzerweiterung in Ahrensfelde mussten Bäume dran glauben, von geschützten Tieren gar nicht zu reden. Beim Logistikzentrum für Lidl, auch das wurde natürlich von den Gemeindevertretern bedenkenlos beschlossen, sind es 18,39 Hektar, vor allem landwirtschaftlich bearbeitete Fläche wie auch die 11 ha an der Birkholzer Allee, ich meine das Winterdorf. Immer wurde die Frage nach einem Landschaftsplan wie auch beim Rechenzentrum Eiche, wo eine landwirtschaftliche Fläche betoniert wird und beim Bau des Rewe-Komplexes als unrelevant abgewiesen. 

Und das alles, liebe Leute, sollen keine die Landschaft und Natur verändernden Eingriffe sein? Das glauben ihnen nicht einmal die Grundschüler, die diese Zeichnung gemacht haben, die sich mehr Bäume und Parks wünschen.

Und nun haben doch  Landkreis und Untere Naturschutzbehörde die Dreistigkeit, einen Landschaftsplan für die EKBO-Siedlung, wo Forst-und Landwirtschaft schon heftig gegen das Projekt ihre Bedenken äußerten zu fordern. Nichts anderes, als den Gesetzen zu folgen. Ist das nicht unerhört von ihnen? Und die Reaktion des Rathauses ist interessant. Da heißt es kühn in der Antwort des verantwortlichen Fachbereichs für Ortsentwicklung auf das Abwegungsverlangen: "Es liegt ein aktueller Landschaftsplan vor." Das ist schlicht und einfach falsch und irreführend. Denn wer das glaubt, zieht sich die Hosen  auch mit der Kneifzange an. Jeder kann in den Dokumenten der Gemeinde nachlesen, was hier als aktuell ausgewiesen wird. Der so aktuelle Landschaftsplan der Gemeinde Ahrensfelde stammt aus dem Jahre 2013. Nein, das ist kein Witz, sondern traurige Wahrheit.

Der griechische Philosoph Heraklit hat schon vor ungefähr 2.500 Jahren gesagt, dass nichts beständiger ist, als die Veränderung. Also X-Mal ist der Flächennutzungsplan zu den oben genannten Bauplänen geändert worden, aber nie gab es eine Anpassung des Landschaftsplanes. Da fragt sich doch der interessierte Laie, will man sich selbst, dem Landkreis und der Untere Naturschutzbehörde etwas vormachen, Arbeit sparen oder so Baupläne ein bisschen leichter durch die Gremien bringen? Nun, das Motiv kennen nur die Beteiligten. Fakt ist, dass ein aktueller Landschaftsplan längst überfällig ist. Dafür zu sorgen, ist die gesetzliche Pflicht der Gemeindevertretung und das erwarte ich von ihr, sachlich, kritisch und optimistisch wie immer.

Fotos: Autor, Zeichnung Ausstellung im OTZ Ahrensfelde, Pläne CSA, Bonava in veröffentlichten Plänen, teils in Dokumenten der Gemeinde


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