Ausnahmen am laufenden Band - dazu Fragen - Bürgerdialog 7
Gewohnheit oder Provokation? Wir, die Anwohner der Goethesiedlung registrieren das mit Unverständnis und Ruhe, lassen uns nicht provozieren und bereiten uns auf einen fairen Dialog im September vor. Es werden dicke Bretter gebohrt werden müssen, denn bis zum heutigen Tag gibt es gewaltige Unterschiede, was unter "Miteinander und Füreinander", dem Motto des Bürgerdialogs, verstanden wird. Hinzu kommt, was in der Offenlegung auch schon angemahnt wurde, dass mit dem Bau der Sporthalle die Beeinträchtigungen der Anwohner nicht weniger werden, im Gegenteil.
1. Wer kann nur Anträge für Events auf den Sportplätzen in Ahrensfelde stellen?
2. Nach welchen Kriterien werden diese Anträge genehmigt?
3. Gibt es Auflagen etwa für die Dauer und die Lautstärke in bestimmten Zeitabschnitten?
4. Gibt es einen Verantwortlichen seitens der Antragsteller an den man sich wenden kann?
5. Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Auflagen?
6. Wenn Auflagen nicht eingehalten werden (Hinweise an Ordnungsamt, Anzeigen an die Polizei) was passiert dann, etwa Sanktionen?
7. Spielt es eine Rolle, dass Anträge abgelehnt werden, wenn gegen Auflagen verstoßen wurden?
8. Wie werden bei Anträgen und Auflagen die Interessen der Anwohner berücksichtigt?
9. Warum ist es Ihnen zugeschrieben Anträge zu bearbeiten und nicht dem Ordnungsamt, bei dem ja die Beschwerden eingehen und gegebenenfalls auch sanktioniert werden?
10. Wie sieht überhaupt das Zusammenwirken Ihres Bereiches mit dem Ordnungsamt aus?
Nun ist fraglich, ob es zu einem Gespräch kommt, wer daran teilnimmt oder die Antworten schriftlich nach offensichtlich juristischer Beratung uns zugeschickt werden. Ich werde sie, wie der Verwaltung mitgeteilt, hier veröffentlichen. Das haben wir in dieser Woche in unserem Verhandlungsteam beschlossen und uns über Schwerpunkte für die erste Verhandlungsrunde ausgetauscht.
Eines der größten Probleme, das Schallgutachten verweist darauf, sind die Sonn- und Feiertage, für die besonders geringe Belastungen vorgeschrieben sind, die stets und weit überschritten werden. "Relevant sind die Nutzungen durch Sportvereine. Die Beurteilung von Sonn- und Feiertagen ist gemäß der 18. BImSchV strenger als die von Werktagen. Daher ist die Nutzung der geplanten Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen maßgeblich. Für diese gelten im Allgemeinen Wohngebiet folgende Beurteilungszeiten und Immissionsrichtwerte (IRW):
• Ruhezeit abends 20:00 – 22:00 Uhr IRW = 55 dB(A)
• Lauteste Nachtstunde 22:00 – 7:00 Uhr IRW = 40 dB(A)"
Soweit das Lärmschutzgutachten. Es bestätigt einmal mehr, dass hier seit Jahren gegen Gesetze verstoßen wird, was die Verwaltung mit Bürgermeister Gehrke an der Spitze billigend in Kauf genommen hat.
Liebe Leute, wir, die Anwohner der Goethesiedlung halten uns beileibe nicht für den Nabel von Ahrensfelde, für besondere unserer 14.500 Einwohner. Darum geht es auch nicht. Es geht aber einfach darum, dass zu Lasten unserer Wohnqualität und auch Gesundheit viele Jahre gegen Bundesgesetze wie das Immissionsschutzgesetz und die Sportanlagenlärmschutzverordnung verstoßen wird. Und das ist kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein dicker Hund. Diese Situation endlich und für immer zu beseitigen, ist die Aufgabe des Bürgerdialogs und schließlich der Gemeindevertretung. Sie kann und muss jetzt beweisen, da sie vorgibt, die Interessen der Bürger zu vertreten, wie ernst es ihr damit ist. Füreinander - Miteinander, wir und auch ich persönlich sind selbstverständlich bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten, sachlich, kritisch und optimistisch wie immer.
Fotos: Autor, Zeichnungen LTG, Fotografik Moreike
P.S. Inzwischen ist die schriftliche Antwort eingetroffen. Sie ist aufschlussreich, teilweise arrogant, weil uns Terne, eher Kauert und Co. für Dumpfbacken halten und es trieft nur so von Allgemeinaussagen. Ich werde sie nächste Woche veröffentlichen.