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Es werden Posts vom September, 2025 angezeigt.

Der "Wall", mehr als eine sinnvolle Idee - Bürgerdialog 9

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Der Lärmschutzwall oder eine Wand sind das, was als Ei des Kolumbus im Lärmschutz für die Anwohner am Grün-Weiß-Sportplatz bezeichnet werden kann. Ein engagierter Bürger aus der Siedlung Goethestraße hatte auf eine mögliche interessante Lösung aufmerksam gemacht. Ich habe darüber berichtet. Ich hatte ja das denkbare Projekt vorgestellt, dass vielerlei Vorteile hat. Ja, es kostet keine Kleinigkeit, doch dafür hält es so ein halbes Jahrhundert und mehr, da lohnt es sich schon einmal darüber nachzudenken oder nicht? Das ist das aussichtsreiche wie vernünftige Objekt der Begierde, jedenfalls was die Anwohner betrifft.   Das ist nach Angaben des Herstellers die preiswerteste Lärmschutzwand auf dem Markt. Haltbarkeit um die 60 Jahre. Auch hervorragende akustische Werte. Begrünung, Feinstaubfilter und im Umkreis sogar Klimaverbesserer auf der einen Seite. Was will man mehr? Dazu natürlich Habitat für Insekten, Bienenweide und Nistplatz für Vögel. Das sind schon Argumente genug, hier ernst...

Eine Antwort der Verwaltung, die Fragen aufwirft - Bürgerdialog 8

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Ich hatte ja, wie im Beitrag Bürgerdialog 7 angekündigt, einige Fragen zum besseren Verständnis von Entscheidungen für Ausnahmen bei gesetzlichen Vorgaben für Veranstaltungen auf dem Sportplatz an Herrn Terne, der seitens der Verwaltung  diese Genehmigungen erteilt, zehn Fragen geschickt. Das ist die Antwort, die ich fairer Weise unkommentiert lasse, obwohl es mir angesichts der belehrenden Art und Weise schwer fällt auch wie Fragen beantwortet oder nicht beantwortet wurden. Und ich glaube, dass diese Mail unkommentiert auch so einiges aussagt, über den Umgang der von uns bezahlten Gemeindebedientesten mit uns Bürgern. Deshalb erlaube mir nur einige wenige Kennzeichnungen. zu 1)  Wer kann nur Anträge für Events auf den Sportplätzen in Ahrensfelde stellen? Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg (LImschG). Antragsberechtig ist demnach grundsätzlich Jeder der ein Interesse an einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung hat.  Antragsteller s...