Die Crux in Ahrensfelde mit einem aktuellen Landschaftsplan
Also einen Landschaftsplan aufzustellen, ist keine Sache des guten Willens einer Gemeinde. Der Gesetzgeber in Brandenburg fordert es als "pflichtige Selbstaufgabe" und zwar immer dann, wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eintreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Dies ist typischerweise der Fall, wenn Gemeinden als Träger der Bauleitplanung den Flächennutzungsplan erstellen. Soweit, so klar. Nun wurde immer wieder, und das seit Jahren, vom einstigen Gemeindevertreter Seiler, Fraktion Freie Wähler/BVB, verlangt, bei größeren, die Natur beeinträchtigenden Bauprojekten, parallel einen Landschaftsplan aufzustellen oder ihn zu aktualisieren. Ja und? Das wurde, soweit ich mich erinnern kann, immer wieder vom Fachbereichsleiter Ortsentwicklung Schwarz abgelehnt. Ob mit dem Argument, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft zu vernachlässigen seien oder es ja einen Landschaftsplan gäbe. Und weil niemand der Gemeindevertre...