Zwei Fragen an die Gemeindevertretung

Ich bin zurück aus meinem Kurzurlaub an der Makarska Riviera in Kroatien, eine Gegend, die ich nur empfehlen kann. Auch weil die Leute in dem jungen Land dort vor allem vom Tourismus leben, sehr gastfreundlich sind und es eine wunderschöne, unvergleichliche Landschaft ist.

Aber nun zum kommunalen Geschehen. Ich hatte, da ich ja nicht an der Beratung der Gemeindevertretung teilnehmen konnte, zwei Fragen schriftlich hinterlassen. Erstens ging es darum, den Landschaftsplan, der in diesem Jahr unverändert sein 10jährigen Bestehen feiert, zu aktualisieren, denn es wurde schon hinreichend Ackerland bebaut. Die Verwandlung von landwirtschaftlicher Fläche durch Wohnbebauung stellt nach Fachbereichsleiter Swen Schwarz noch keine wesentliche Änderung dar. Dass da nicht nur der Naturschutzbund anderer Meinung ist, sondern auch viele Ahrensfelder, scheint hier nicht zu zählen.

Die zweite Frage war, welche Schlüsse die Gemeindevertretung für ihre Arbeit aus dem Ergebnis der Einwohnerbefragung ziehen würde, in der sich die Mehrheit der Befragten gegen weitere Wohnbebauung ohne Entwicklung der Infrastruktur ausgesprochen hatte.

Auf meine Fragen an die Gemeindevertretung erhielt ich erstaunlicherweise eine Antwort per Mail vom Fachbereichsleiter für den Fachbereich II – Ortsentwicklung Swen Schwarz. Wieso ein Verwaltungsmitarbeiter für die Gemeindevertretung antwortet, ja antworten darf, ist mir schleierhaft. In seiner wie immer belehrenden, aber sachlichen Form machte er mich darauf aufmerksam, wo die Beteiligung der Einwohner in der Kommunalverfassung Brandenburgs geregelt ist und was dazu in unserer Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) beschlossen wurde. Nämlich „sieht die Einwohnerfragestunde lediglich mündliche Fragen vor“, schrieb mir Herr Schwarz. Das "lediglich" hatte er willkürlich angeführt. Dass Fragen nicht schriftlich gestellt werden können, wird nirgendwo ausgeschlossen. Was nicht verboten ist, so eine juristische Spitzfindigkeit, ist erlaubt. All diese Dokumente, die er anführte, sind mir hinreichend bekannt, da ich mich in der Kommunalpolitik ernsthaft im Auftrag der Ahrensfelder engagiere, auch mit diesem Blog.

Ich habe ihm geantwortet, dass ich es erstens als Diskriminierung ansehen, nicht mein Recht auf Fragestellung an die Gemeindevertretung ausüben zu können, wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an deren Sitzung teilnehmen kann. Zweitens müsse dann mindestens dem heutigen Standard der Technik entsprechend den Einwohnern die Gelegenheit gegeben sein, virtuell an der Beratung der Abgeordneten teilnehmen zu können und auch Fragen zu stellen, wo immer ich mich befinde.

Dann teilte mir der von unseren Steuern gut bezahlte Beamte mit, dass es mir freistünde, die „2. Frage in einer der kommenden Sitzungen der Gemeindevertretung mündlich in der Einwohnerfragestunde an die Gemeindevertretung zu richten.“ Da habe ich wieder Pech gehabt, denn dann bin ich wieder im Ausland.

Dass die Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) der Gemeinde Ahrensfelde kaum den heutigen Ansprüchen an eine Teilhabe der Bürger an der Entwicklung ihrer Gemeinde entspricht und nur dann erweitert wird, wenn es die Kommunalverfassung fordert, ist leider ein von den Gemeindevertretern geduldeter Fakt. Obwohl sie alle vor den Wahlen 2019 versprochen hatten und 2024 wieder versprechen werden, die direkte Demokratie zu fördern. Aber da habe ich so meine Zweifel. Frei nach Tucholskys „Ein älterer leicht besoffener Herr: Man wünscht wat for de erweiterte direkte Demokratie, aber man weeß janz jenau: mit diese Pachtei kommt se nich.

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