Zwei Fragen an die Gemeindevertretung
Ich bin zurück aus meinem Kurzurlaub an der Makarska Riviera in Kroatien, eine Gegend, die ich nur empfehlen kann. Auch weil die Leute in dem jungen Land dort vor allem vom Tourismus leben, sehr gastfreundlich sind und es eine wunderschöne, unvergleichliche Landschaft ist.
Aber nun zum kommunalen Geschehen. Ich hatte, da ich ja nicht an der Beratung der Gemeindevertretung teilnehmen konnte, zwei Fragen schriftlich hinterlassen. Erstens ging es darum, den Landschaftsplan, der in diesem
Jahr unverändert sein 10jährigen Bestehen feiert, zu aktualisieren, denn es
wurde schon hinreichend Ackerland bebaut. Die Verwandlung von landwirtschaftlicher
Fläche durch Wohnbebauung stellt nach Fachbereichsleiter Swen Schwarz noch keine
wesentliche Änderung dar. Dass da nicht nur der Naturschutzbund anderer Meinung
ist, sondern auch viele Ahrensfelder, scheint hier nicht zu zählen.
Die zweite Frage war, welche Schlüsse die
Gemeindevertretung für ihre Arbeit aus dem Ergebnis der Einwohnerbefragung
ziehen würde, in der sich die Mehrheit der Befragten gegen weitere Wohnbebauung
ohne Entwicklung der Infrastruktur ausgesprochen hatte.
Auf meine Fragen an die Gemeindevertretung erhielt ich erstaunlicherweise
eine Antwort per Mail vom Fachbereichsleiter für den Fachbereich II – Ortsentwicklung
Swen Schwarz. Wieso ein Verwaltungsmitarbeiter für die Gemeindevertretung antwortet,
ja antworten darf, ist mir schleierhaft. In seiner wie immer belehrenden, aber sachlichen
Form machte er mich darauf aufmerksam, wo die Beteiligung der Einwohner in der
Kommunalverfassung Brandenburgs geregelt ist und was dazu in unserer Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) beschlossen wurde.
Nämlich „sieht die Einwohnerfragestunde lediglich mündliche Fragen vor“,
schrieb mir Herr Schwarz. Das "lediglich" hatte er willkürlich angeführt. Dass Fragen nicht schriftlich gestellt werden können, wird nirgendwo ausgeschlossen. Was nicht verboten ist, so eine juristische Spitzfindigkeit, ist erlaubt. All diese Dokumente, die er anführte, sind mir
hinreichend bekannt, da ich mich in der Kommunalpolitik ernsthaft im Auftrag
der Ahrensfelder engagiere, auch mit diesem Blog.
Ich habe ihm geantwortet, dass ich es erstens als
Diskriminierung ansehen, nicht mein Recht auf Fragestellung an die Gemeindevertretung
ausüben zu können, wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht an deren
Sitzung teilnehmen kann. Zweitens müsse dann mindestens dem heutigen Standard der Technik entsprechend den Einwohnern die Gelegenheit gegeben sein, virtuell an der Beratung
der Abgeordneten teilnehmen zu können und auch Fragen zu stellen, wo immer ich
mich befinde.
Dann teilte mir der von unseren Steuern gut bezahlte
Beamte mit, dass es mir freistünde, die „2. Frage in einer der kommenden
Sitzungen der Gemeindevertretung mündlich in der Einwohnerfragestunde an die
Gemeindevertretung zu richten.“ Da habe ich wieder Pech gehabt, denn dann
bin ich wieder im Ausland.
Dass die Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) der Gemeinde
Ahrensfelde kaum den heutigen Ansprüchen an eine Teilhabe der Bürger an der Entwicklung
ihrer Gemeinde entspricht und nur dann erweitert wird, wenn es die Kommunalverfassung
fordert, ist leider ein von den Gemeindevertretern geduldeter Fakt. Obwohl sie
alle vor den Wahlen 2019 versprochen hatten und 2024 wieder versprechen werden,
die direkte Demokratie zu fördern. Aber da habe ich so meine Zweifel. Frei nach Tucholskys „Ein älterer leicht
besoffener Herr: „Man wünscht wat for de erweiterte
direkte Demokratie, aber man weeß janz jenau: mit diese Pachtei kommt se nich.“