Was ich noch sagen wollte: Ortsbeiräte und ihre Unkenntnis der Hauptsatzung
Kennen die
Ortsvorsteher eigentlich die Hauptsatzung der Gemeinde? Das glauben nur noch naive
Einwohner. Das Gegenteil ist der Fall. Denn sonst würden sie nicht auf ominöse
Weise gegen die Stimmen der Vernunft sogenannte Seniorenbeauftragte benennen. Dazu sind sie einfach nicht befugt. Ich dachte, mich tritt ein Pferd,
als ich von dieser anmaßenden Aktion von Meuschke, Joachim und Co. erfuhr. Weil sich
diese Dorfgrafen offensichtlich einen Dreck um die Hauptsatzung kümmern und ahnungslose Gefolgsleute ihnen Beihilfe leisten und geflissentlich Beifall klatschen, muss ich leider die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde, deren Kenntnis ich bei keinem Ahrensfelder, so er nicht gewählt wurde, voraussetze, zitieren. Unter § 9 ist zu
lesen:
"Die Ortsbeiräte Ahrensfelde, Blumberg, Eiche
und Lindenberg entscheiden über folgende Angelegenheiten:
1. Reihenfolge von Unterhaltung,
Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich der
Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht,
2. Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und
2. Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und
3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren
Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.
(6) Zusätzlich zu den in § 46 Abs. 1
BbgKVerf aufgezählten Anhörungsrechten ist der jeweilige Ortsbeirat beziehungsweise
der/die Ortsvorsteher/in des Ortsteiles Mehrow vor der Veräußerung von
kommunalen Liegenschaften anzuhören.
(7) Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind
öffentlich. Für die Sitzungen der Ortsbeiräte gelten die Regelungen des § 7
dieser Satzung entsprechend.
Fazit: Von Bestimmung von Interessenvertretern kein Wort! Die
Benennung von Beiräten und deren Wahl oder von Personen, die bestimmte
Interessengruppen vertreten, obliegt einzig und allein nach der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) der Gemeindevertretung mit Änderung der
Hauptsatzung. Ich frage mich deshalb, wozu haben wir vier Juristen in der
Verwaltung, die diese Anmaßung der Ortsbeiräte zulassen? Nun, wenn sie nicht
tätig werden wollen oder dürfen, was weiß ich, muss wohl die Kommunalaufsicht
Barnim das Recht vom Kopf auf die Füße stellen. Ich, wie tausend und mehr Grau- und Kahlköpfe in einem gewissen Alter wollen doch gefragt werden und mitbestimmen wollen, wer uns und unsere Interessen vertritt, die meilenweit, werte Frau Iwa und Klitzsch, über Kaffee-Trinken und Spielenachmittage hinausgehen.
Ja, ich weiß, in der Kommunalpolitik gegen die Finsternis des Verstandes von gewählten Abgeordneten oder Superdemokraten ein Licht anzuzünden, ist nur mit einer gewissen Art von Selbstaufopferung und Verrücktheit möglich. Dennoch werde ich nicht müde, es zu versuchen und kandidiere genau aus diesem kühlen Grund 2024 für die Gemeindevertretung.
Übrigens ist das
ein böses Spiel, wie hier von einigen, die eigentlich die Interessen ihrer
Bürger vertreten sollen, die Demokratie verhöhnt wird. Es ist, so sehe ich das, der
plumpe Versuch, einen Seniorenbeirat zu verhindern, wenn auch gegen alle
Vernunft und Gesetz.
Donnerstag im Blog: Warum ich gegen die Demonstration für die B 158 neu bin