5 Euro Ordnungswidrigkeit für ein Friedensbekenntnis
Ich gebe zu, ich habe gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Ich habe gehupt, weil mich Demonstranten an der Kreuzung Dorfstraße - Lindenberger Straße aufgefordert haben, dass ich hupen sollte, wenn ich für den Frieden in der Ukraine, für Verhandlungen statt Waffentransporte wäre. Aber eigentlich wird nur grundloses Hupen bestraft. Ich hatte mehr als einen Grund. Natürlich ging meine Hand, gelenkt von meinem Herzen, zur Hupe. Ich fand die Idee toll und die Plakate, die alle zehn Meter standen, die Frieden anmahnten und gegen Waffenexporte in die Ukraine sind. Wobei Exporte wohl nicht das richtige Wort sind, weil Exporte ja bezahlt werden. Für Verhandeln statt Schießen, war zu lesen und mir fiel der Spruch ein, dass selbst langes Verhandeln allemal besser sei, als der kürzeste Krieg.
Die mutigen Leute an der Kreuzung haben nichts Verbotenes getan. Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut und vom Grundgesetz geschützt, obwohl das bei Corona bei allen Richtern nicht ganz so klar war. Im Artikel 8 des Grundgesetzes heißt es: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Die Schönheit dieses Artikels liegt in seiner klaren Einfachheit und Eindeutigkeit. Und liebe Mitbürger, ich finde den Grund heute und morgen für Frieden, ob in der Ukraine oder sonst wo auf die Straße zu gehen allemal wichtiger, als für eine andere eine Ortsumfahrung zu demonstrieren. Denn wenn die Atomraketen über unsere Köpfe explodieren und wir in der Hitze verglühen, wird die Sache mit der Ortsumfahrung ein für allemal erledigt sein.
Hiroshima, mon amour