Das Eckpunkte-Papier zum Winterdorf nur fürs stille Örtchen?
Die Einwohnerbefragung zum Baugebiet der evangelischen Kirche Lindenberger Straße, hat das Projekt mit einer winzigen Mehrheit abgelehnt, immerhin! Hat das vielleicht einige Mitglieder der Gemeindevertretung nachdenklich gemacht? Es wäre zu wünschen, denn 3.550 Einwände von Bürgern, wer übergeht die schon? Gut, der Bürgermeister und es hat den Anschein, er nicht allein.
Unsere Gemeindevertreter werden das nie öffentlich zugeben, dass sie über den Tisch gezogen wurden, weil sie sonst ihr Gesicht verlieren könnten. Was aber kein sonderlicher Verlust wäre, denn ein bedeutender Teil der Bürger, zu denen ich mich auch bekenne, nimmt doch diese Leute, die einst angetreten waren, die Bürger zu vertreten, kaum noch ernst.
Harte Worte, ja, aber wie sollen solche Entscheidungen genannt werden, wenn die Schule gebaut wird, ein zweistelliges Millionenobjekt, das man glaubte nur im Amtsblättchen auszuschreiben zu müssen und damit gegen EU-Recht verstoßen würde? Ganz abgesehen davon, dass natürlich auch die Schulwegsicherung mit Schulbeginn fertig sein müsste, aber der Sportplatz der Zukunft in Ahrensfelde und der ligataugliche in Blumberg waren wichtiger. Und dass dann auch noch die Zeit nicht reichte, um für diesen Schulbau gut 5 Millionen Fördergelder zu beantragen, das ist schon eine Provinzposse.
Doch wohl nur, um die Sache so schnell wie möglich auf allen möglichen Wegen über die Bühne zu bringen. Dabei knirscht es in der Infrastruktur schon jetzt gewaltig und erst recht, wenn BONAVAS "In den Obstwiesen" fertig wird, die EKBO-Siedlung der Kirche gebaut wird und im Kaufpark Eiche die halbe Parkfläche überbaut wird. Das wären schon die von Bürgermeister Gehrke erträumten 17.000 Einwohner, egal, dass noch mehr Dreck und Lärm, Stau und Umweltschaden entsteht und die Lebensqualität der Ahrensfelder sinkt. Ich erwarte, dass die Gemeindevertreter wenigstens so viel Anstand aufbringen, keine Beschlüsse zu verabschieden, vor allem was den Wohnungsbau betrifft, die erst in der neuen Wahlperiode wirksam werden, wenn sie nicht mehr in Amt und Würden sind.