Nach- und Vorbemerkung in Sachen Mitwirkungsverbot


Noch immer hallt das Echo auf den Offenen Brief von transparency/ahrensfelde nach. Die Empörung war und ist groß, denn viele, in welcher Funktion auch immer, glaubten sich erstens angegriffen, was nicht der Fall war, denn es war ja eine Aufforderung, Transparenz und demokratische Hygiene stets im Auge zu behalten. Zweitens wurde bemängelt, dass nicht Ross und Reiter benannt wurden. Aber der Offene Brief war weder Anklage noch Unterstellung gegen Personen. Und wenn alle die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg auf dem Nachttisch zu liegen haben als Einschlaflektüre und danach handeln, warum dann dieser Aufschrei? Die beste Reaktion, so meine Meinung, wäre diesem Offenen Brief zuzustimmen, wenn schon nicht zu unterschreiben wie viele Ahrensfelder. Auch glaube ich nicht, dass die Entrüstung bei einigen wirklich echt, sondern mehr Show war.

Dass das Mitwirkungsverbot, das die Kommunalverfassung für Abgeordnete fordert,  § 22, nicht so unkompliziert ist, zeigt nur ein Beispiel. Die Gemeinde fördert als freiwillige Leistung kulturelle und sportliche Aktivitäten der Einwohner in Vereinen. Auch das ist in der Kommunalverfassung schon im Paragraphen 2 niedergeschrieben. Da heißt es:  "Zu den Aufgaben der Gemeinschaft gehören unter anderem die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung...die Entwicklung der Freizeit und Erholungsbedingungen...Die Gemeinde fördert das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in ihrem Gebiet und ermöglicht den Einwohnern die Teilnahme am kulturellen Leben."

Aber wie sieht es konkret in diesem Fall aus? Nehmen wir nur einmal die Mittel, die für die Förderung von Kultur und Sport beschlossen werden. Herr Kusch dürfte als Mitglied des Mehrower Varieté bei deren Antrag um einen Zuschuss befangen sein, wie Herr Berger, wenn es um die Zuweisung von Geldern für den Siedlerverein Lindenberg geht und bei Herrn Joachim trifft das für die 5.000 € für die AG Kultur zu. In jedem Falle hat der Verein oder die Arbeitsgemeinschaft durch die Entscheidung ihrer Angehörigen einen gewissen finanziellen Vorteil. Gibt es hier ein gesetzliches oder ein freiwilliges Mitwirkungsverbot? Sicher. Haben sich  die Abgeordneten bei ihren Vereinen enthalten? Die Protokolle sagen vielfach etwas anderes aus. Also so simpel ist die Sache doch nicht und wie heißt es im Johannesevangelium (8,7) "Als sie hartnäckig weiterfragten, richtete er sich auf und sagte zu ihnen: Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie."

Es ist natürlich in kleinen Gemeinden wie der unsrigen recht kompliziert, hier Grenzen zu ziehen und wie der stellvertretende Bürgermeister Knop sinngemäß sagte, dass jeder Abgeordnete "ein freies Mandat ausübt" und "irgendwer sei irgendwo immer betroffen". Würde nun alles auf die Goldwaage gelegt, so ziehe ich persönlich daraus wie er den Schluss, "wäre die Gemeindevertretung nicht mehr handlungsfähig ". Nun, das ist mehr als eine leichte Übertreibung, doch wenn gemeinsam die Schulbank gedrückt oder der Ball gekickt wurde, ist die Versuchung groß für bewusste oder sogar unbewusste Gefälligkeiten.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler Ahrensfelde hat versäumt, klare Vorschläge etwa für eine  Art Kodex für die Abgeordneten als Entwurf vorzulegen. Aber für deren Erarbeitung in einer sachlichen Diskussion waren die Gemeindevertreter in ihrer vorgefassten und zutiefst ablehnenden Meinung auch nicht bereit. Ja mehr noch, da wird offiziell davon geschwafelt, dass mit anderen Gemeindevertretern vertrauensvoll zusammengearbeitet wird und gleichzeitig wird eine Kollegin im wahrsten Sinne des Wortes populistisch vorgeführt, anstatt ehrlich zu helfen und zu beraten, wie zum Beispiel so ein Ehrenkodex aussehen könnte. Und mehr noch, der Vorschlag an den Populismusexperten, gemeinsam Nägel mit Köpfen zu machen in Sachen Ehrenkodex, wurde nicht beantwortet. Ja, grau und trist ist alle Theorie und manchmal wird sie sogar von der Praxis so übertroffen.


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