Unterstützerlisten und das Wahlgeheimnis

Die Bürger für Ahrensfelde (BfA) treten zum ersten Mal bei uns zu den Kommunalwahlen für die Ortsbeiräte und die Gemeindevertretung an. Um aber überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden, brauchen sie Unterstützer, die sich auf speziellen Listen im Bürgeramt im Rathaus mit Namen und Adresse eintragen müssen. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Nicht, dass jede neue Partei oder Wahlplattform auch den Nachweis erbringen sollte, dass sie von einer relevanten Gruppe der Bevölkerung unterstützt, ja getragen wird, damit kann ich leben, das ist Gesetz. Leider ein schlecht gemachtes.

Denn dass die Bürger sich zum Rathaus begeben müssen, um sich persönlich in die Listen einzutragen, das scheint mir schon problematisch. Unser Wahlgeheimnis ist ein sehr hohes Gut und zu recht sind wir stolz darauf. Aber diese Listen werden im Rathaus ausgelegt, unterschrieben und dann von Mitarbeitern, und wenn sie zehnmal zur Geheimhaltung verpflichtet sind, geprüft. Aber kein Mitarbeiter von Bürgermeister Gehrke und auch dem Wahlleiter geht es etwas an, welche Partei oder Gruppe ich wählen will und mit welcher Wahlplattform ich sympathisiere.  Denn es liegt doch auf der Hand, dass ich wahrscheinlich dieser Liste meine Stimme geben werde, auf der ich unterschreibe. Aber das unterliegt, streng genommen doch dem Wahlgeheimnis.

Und das wird ausgehebelt, weil natürlich viele Bürger wie ich nicht wollen, dass Mitarbeiter im Rathaus erfahren, wo ich am Wahltag meine Kreuze machen werde. Und wer gibt schon die Garantie, dass sich das nicht in unserer Gemeinde herumspricht? Das scheint mir also höchst problematisch und ich bezweifle, dass das datenrechtlich und sogar verfassungsmäßig ganz koscher ist. 

In der Zeit der Digitalisierung sind sicher andere, saubere Wege möglich. Doch dieses Verfahren könnten nur die etablierten Parteien auf den Weg bringen und die sind verständlicher Weise nicht daran interessiert, der Konkurrenz Tür und Tor zu öffnen. Aber demokratisch und nach dem Gleichheitsgrundsatz oder erst recht nicht nach dem Anspruch einer freien und geheimen Wahl ist dieses Verfahren nicht. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Diese Praxis wird sich so schnell nicht ändern, aber nachdenken darf ich doch darüber, oder?

Foto: privat, Karikatur Mirco Tomicek

 

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wer fragt, der lernt, oder es ist Hopfen und Malz verloren (Achtung Satire)

Die neue Gemeindevertretung - nach der Wahl ist vor der Wahl (Ende)

Die Posse in Lindenberg hatte Erfolg