Eine Kultur der Bürgerbeteiligung schafft Vertrauen und mehr
2. Bürgerwerkstatt. Bürger beteiligen sich bereits bei der Entwicklung von Ideen, insbesondere zur kommunalen Bauplanung. Die Bürgerwerkstatt setzt weitaus früher an, als es nach dem Baugesetzbuch verpflichtend vorgesehen ist. Die Teilnahme basiert nicht auf einer Zufallsauswahl, sondern auf dem Interesse und der Sachkenntnis der Bürger.
3. Nachbarschaftsgespräche. Vertreter der Verwaltung diskutieren mit einer Gruppe zufällig ausgewählter Bürger. Dabei geht es um das bisherige und künftige Zusammenleben im kommunalen Umfeld.
4. Aktivierende Befragung. Die Gemeinde befragt Bürger, insbesondere zu wohnortsbezogenen Themen. Die Befragung soll Bürger anregen, für ihre Interessen einzutreten und zu kommunalen Problemen Lösungen zu entwickeln.
5. Bürgerpanel. Die Gemeinde befragt in regelmäßigen Abständen eine bestimmte, möglichst große Gruppe repräsentativ ausgewählter Bürger zu ihrer Arbeit in der Kommunalpolitik. Ziel ist es, abzubilden, wie sich die Meinung der Bürger über mehrere Jahre hinweg verändert. Dazu gehören auch die Vorschläge von Bürgern und ihre Umsetzung.
6. Bürgerbeiräte Die Gemeindevertretung und die Verwaltung schaffen zu Fachthemen Beiräte qualifizierter Einwohner, die bestimmte anliegende Probleme prüfen und Vorschläge zu deren Lösungen oder Alternativvorschläge zur besseren Entscheidungsfindung erarbeiten. Unabhängig davon werden Kinder-und Jugendbeiräte sowie Behinderten- und Seniorenbeiräte mit Rederecht in den Gremien geschaffen.
7.Bürgerhaushalt. Die Verwaltung einer Gemeinde bemüht sich um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger mindestens über einen Teil der frei verwendbaren Haushaltsmittel beratend oder verbindlich mitwirken.
8. Kommentierung von Regelungsentwürfen im Netz. Die Gemeinde veröffentlicht den FNP und seine Veränderung sowie Raumordnungspläne auf ihrer Netzseite. Bürger können offen oder anonym Kommentare oder Vorschläge hinterlassen, die andere Bürger einsehen können.
8. Online-Sprechstunde. Bürger können vorab und während der Sprechstunde über soziale Medien Fragen stellen. Ein Abgeordneter und kein Verwaltungsmitarbeiter beantwortet die Fragen, während Bürger Videoaufnahmen der Sprechstunde zeitgleich oder später im Netz verfolgen können
9..Begründungspflicht kommunaler Stellen Falls die Verwaltung oder die Gemeindevertretung Bürgervorschläge nicht verwirklicht, muss sie dies fachlich und öffentlich begründen.
Das ist, sachlich, kritisch und optimistisch wie immer, mein Vorschlag für die neue Gemeindevertretung, darüber einmal nachzudenken und diese Vorschläge gemeinsam mit den Bürgern zu diskutieren. Oder wie ich schon einmal schrieb, die Einwohnerbeteiligungssatzung zu modernisieren und nicht unbedingt vom Kopf auf die Füße, aber auf eine breite Basis zu stellen, so dass sie ihren Namen verdient.
Fotos Moreike