Vom Umgang der Verwaltung mit uns Bürgern
Nun erstens gibt es kein Bauamt in unserer Gemeinde, sondern sein Aufgabenbereich ist mit Fachbereich Ortsentwicklung hinreichend beschrieben. Aber das nur nebenbei. Zweitens war seine Erwiderung wieder von blasierte Überheblichkeit gekennzeichnet. Nun, ich weiß ja, wer das sagt. Aber offensichtlich ist er in der Kommunalverfassung weniger bewandert, als im Baugesetz, denn die Verwaltung, eigentlich der Bürgermeister, hat zumindest die Gemeindevertretung laut § 54 beziehungsweise den Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. Dabei kann nicht willkürlich entschieden werden, ob Bauprojekte wichtig oder unwichtig seien. Nun mag ja jeder unter rechtzeitig etwas anderes verstehen. Ich jedenfalls verstehe so, wenn die Verwaltung ihre Einwohner ernst nimmt, dass unsere Abgeordneten sofort zu informieren sind, sobald ein Plan eines Investors eingereicht wird, um ihn dann noch ergebnisoffen zu diskutieren. Gleiches gilt auch für frühzeitig um das Baugesetzbuch anzuführen.
Im Baugesetzbuch § 3 Absatz 1: "Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben."
Möglichst frühzeitig heißt meines Erachtens nicht, dem Souverän die schon fix und fertigen Pläne mit der Offenlage zu offenbaren und dann die Einsprüche als nicht relevant abzulehnen. So darf mit dem Bürger nicht umgegangen werden! Ich lehne mich weit aus dem Fenster, aber noch nie gab es in der vergangenen Wahlperiode in der Gemeindevertretung eine ernsthafte Beratung über das Für und Wider von Bauprojekten und welche Belastungen für die Umwelt, bei der Lebensqualität und auch finanziell in Zukunft auf die Einwohner der Gemeinde zukommen. Aber das gehört zur Redlichkeit im Umgang miteinander, die Bürgermeister Gehrke wieder in der ersten Beratung der neuen Gemeindevertretung beschworen hat. Auch wurden in den letzten Jahren nicht einmal "wesentlich unterscheidende Lösungen" vorgestellt, sondern nur die einzige, vorliegende Planung als Amen in der Kirche.
Also bleibt mir nichts anderes übrig, als in der nächsten Beratung der Gemeindevertretung zu fragen:
1. Gibt es konkrete Anfragen und Interessen von Investoren für Wohnungsbau entlang der Birkholzer Allee und darüber hinaus außer dem schon beschlossenen Projekt?
2. Gibt es für die Ahrensfelder Dorfstraße Angebote, Anfragen und Pläne für Bauobjekte jeglicher Art?
3. Sind Investoren mit Wünschen und Vorschlägen an unsere Verwaltung herangetreten, rechts und links an der B 158 in Richtung Werneuchen im Außenbereich des Ortsteils Ahrensfelde Wohnungsbauprojekte verwirklichen zu wollen?
Auf diese einfachen wie gegenständlichen Fragen erwarte ich auch ebensolche Antworten, die vielleicht Thema für einen nächsten Blogbeitrag sein können, natürlich sachlich, kritisch und optimistisch wie immer.
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