Aufgewacht Ahrensfelder, es geht um unsere Steuern und nicht um Peanuts (I)
Das alles kann ja
richtig sein, aber "Um die Sitzungen der Gremien nicht mit Geschäften der laufenden Verwaltung zu überfrachten und den Hauptausschuss zu stärken, sollen die Wertgrenzen teilweise deutlich angehoben werden."
Warum muss der Hauptausschuss gestärkt werden? Liegt es am neuen Vorsitzenden? Aber schauen wir uns
einmal nur zwei der geplanten Steigerungen konkret an:
Alt: 2. Abschluss, Änderung und Aufhebung
von Dauerschuldverhältnissen mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von 50.000 € bis einschließlich 100.000 €.
Bemessungsgrundlage ist die geschätzte finanzielle Auswirkung über die volle
Laufzeit des Vertrages.
Neu: 2. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Dauerschuldverhältnissen mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von 100.000 € bis einschließlich 250.000 €. Bemessungsgrundlage ist die geschätzte finanzielle Auswirkung über die volle Laufzeit des Vertrages.
Das ist mehr als eine Verdoppelung und ich frage mich, ist das eine Entlastung der Gemeindevertretung oder eine Beschneidung ihrer Entscheidungsrechte? Und die Begründung ist doch recht dürftig. Als Scheinargument wurde vorgebracht, dass sich so an anderen Gemeinden angepasst würde. Ja warum eigentlich? Und welche Gemeinden wären das? Das bleibt natürlich das Geheimnis der Verwaltung, weil es schwerlich Beispiele geben dürfte. Aber es kommt ja noch viel besser.
Alt: 3. Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie
Bauleistungen und der Abschluss, von Verträgen mit einer Auftragssumme von 50.000 € bis einschließlich 100.000 €.
Neu: 3. Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie
Bauleistungen und der Abschluss, von Verträgen mit einer Auftragssumme von 100.000 € bis einschließlich 2.000.000 €. Wow!!! Und das sollen nach Lesart der Verwaltung
Das ist ein so großer Sprung, der einfach nicht
nachzuvollziehen ist. Welche Lieferungen und Leistungen sollen denn 2 Millionen
Euro wert sein? Und unterliegen nicht Leistungen von 220.000 Euro der
europaweiten Ausschreibung? Das ist eine so gewaltige Summe unserer Steuern,
dass ich meine, das hier natürlich nur die Gemeindevertreter das letzte Wort haben
müssen. Denn das sind keine Peanuts, die so nebenbei im Hauptausschuss
durchgewinkt werden können. Das ist auch mit den gestiegenen Baupreisen nicht
zu begründen und erst recht nicht mit Entlastung der Gemeindevertretung, sondern ist ihre, so meine Meinung, teilweise Entmündigung.
Erstens glaube ich nicht, dass der Hauptausschuss unter Vorsitz des Gärtners Meuschke (CDU) in Gänze die Qualität hat, allein über diese Summen und die Tragweiten zu entscheiden. Der Hauptausschuss wäre zweitens demnach nur noch ein ausführendes Organ der Fachabteilung der Verwaltung. Drittens ergäbe sich daraus eine Verteilung der Kompetenz zum Nachteil der Gemeindevertretung als oberstes gewähltes Organ unserer Selbstverwaltung. Viertens wäre mit dieser Festschreibung objektiv die Öffentlichkeit und die öffentliche Kontrolle durch die Gemeindevertretung ausgeschlossen und damit die Schwelle zur möglichen Korruption stark herabgesenkt. Fünftens ist die Belastung der Verwaltung vor allem durch konsequente Digitalisierung effizienter zu erreichen, als der Gemeindevertretung Entscheidungen "abzunehmen". Das alles sind, wie ich meine, zu ernste Bedenken und unbeantwortete Fragen, um nun Hals über Kopf über die Veränderung oder Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen, statt nachzudenken und endlich einmal eine ernsthafte Diskussion ohne Zeitdruck über eine neue Hauptsatzung zu führen.
Dieser Debatte würde ich freudig entgegensehen und darüber berichten, sachlich, kritisch und optimistisch wie immer.
Fotos: Autor, Archiv
Nachtrag: Auf Grund des Wunsches vieler Ahrensfelder und der Notwendigkeit werde ich die Beiträge "Aufgewacht Ahrensfelder" fortsetzen, natürlich sachlich, kritisch und optimistisch wie immer..