Wenn alle Brünnlein fließen - oder auch nicht
Im
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Natur und Umwelt gab es zu meiner Petition
zum Hitzeschutz, die recht positiv aufgenommen wurde und zur Erarbeitung einer
Konzeption in der Gemeindevertretung als Auftakt bewertet wurde, auch eine tangierende
Antrag der Fraktion CDU/SPD. "Errichtung von Trinkwasserbrunnen in der
Gemeinde Ahrensfelde." Nun wer könnte schon dagegen sein und die
einstimmige Meinung dazu, dass das in wahrsten Sinne des Wortes in einen
mittelfristigen Plan klimaangepasster Maßnahmen in der Gemeinde Ahrensfelde
einfließen müsse. Aber leichter gesagt, als getan. Denn die Realität sieht
anders aus.
Zwar hat die Europäische Union beschlossen: Künftig soll allen Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden. So ist das Ziel einer EU-Trinkwasser-Richtlinie. Mit Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. Es ist ein wichtiger Beitrag, wie ich auch in der Petition forderte. Damit gehört die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge in unserer Gemeinde. Sofern technisch machbar und es dem lokalen Bedarf entspricht, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Bauleiter Lampson unseres Wasser- Abwasser-Zweckverbandes hat dazu im Bauausschuss so etwas wie eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, die recht interessant war und Träumer von Brünnlein, die überall fließen sollen, unsanft geweckt. Natürlich gibt es in Deutschland weiterhin Vorschriften und das ist gut so, geht es doch um unser wichtigstes Lebensmittel Wasser. Zunächst ist überhaupt zu klären wo überhaupt ein Trinkwasserbrunnen möglich sei? Also keinesfalls unter Bäumen, dann auf befestigten Flächen und barrierefrei. Er muss über ein Wasserzählerschacht versorgt werden und natürlich muss das anfallende Wasser entsorgt werden, am besten zur Bewässerung von Bäumen oder in Rigolen. Soweit ist alles noch machbar.
Ja und alles hat seinen Preis. Die Einrichtung eines einzigen Trinkwasserbrunnens kostet so zwischen 8.000 bis 15.000 Euro. Der Unterhalt im Betrieb von April bis Oktober pro Jahr wird mit 3.000 Euro angegeben, wozu eventuelle Reparaturen und vorgeschriebene Wartung und Reinigung gehören. Die sieben monatlichen Wasserproben schlagen mit 3.500 bis 4.200 Euro zu Buche und schließlich kommt noch der Wasserverbrauch und eine mögliche Entsorgung einschließlich der Grundgebühren von rund 2.180 Euro hinzu. Summa summarum sind das es im ersten Jahr so um die 22.000 - 25.000 Euro und wenn alles glatt läuft jedes Jahr etwa 9.000 - 10.000 Euro.
Aber, obwohl alle im Bauausschuss über die Summe erschrocken waren, heißt das doch nicht, dass das Projekt vom Tisch ist. Die Frage der Trinkwasserbrunnen soll in das Konzept des mittelfristigen Plans der klimaangepassten Maßnahmen der Gemeinde Ahrensfelde einfließen. Nicht zu vergessen, Trinkbrunnen gehören nun zur Daseinsfürsorge für die Einwohner, früher oder später, daran möchte ich nur noch einmal erinnern, sachlich, kritisch und optimistisch wie immer.
Foto: Autor, Illustration und Foto Trinkwasserbrunnen Archiv