Wer bestimmt bei uns das Geschick von uns Einwohnern?
Denn erstens habe ich schon mehrfach geschrieben, und das ist logisch, dass je weniger Leute in Entscheidungen einbegriffen sind, um so schneller sinkt naturgemäß die Schwelle für Anhängigkeiten, Verbindlichkeiten und letztlich Korruption. (Was Korruption bedeutet, darüber folgt bald ein eigener Beitrtag.) Das ist kein Vorwurf, sondern eine soziologisch begründete Tatsache. Aber darum geht es hier nicht. Im Hauptausschuss ist es zweitens möglich, mit den alten und parteigebundenen Fraktionen schnell eine Mehrheit für alle Beschlüsse, und seien sie noch so anfechtungswert, herzustellen. Das scheint demokratisch, ist aber scheindemokratisch. Natürlich bilden drittens CDU/SPD, GRÜNE/LINKE und AWG/BE, die zum größten Teil aus dem Altstamm der einstigen Gemeindevertreter bestehen, es sind immerhin 8 von 10, (die Frauen Freitag und Schenderlein und die Männer Dreger, Gehrke, Kusch, Länger, Meuschke und Stock) den Block derjenigen, die alles Bisherige zu verantworten haben. Sie haben wieder die Stimmenmehrheit im Hauptausschuss. Klingelt da etwas? Das heißt, ohne das konkrete Abstimmungsverhalten zu kennen, dass so die Chance für Veränderungen gegen Null tangiert. Die Welt dreht und verändert sich, auch in Ahrensfelde?
Nun bleibt viertens die Frage, ist das Zufall, gewollt oder gar organisiert? Na, das will ich nicht hoffen, aber in Ahrensfelde ist nach meiner Erfahrung in 25 Jahren ziemlich alles möglich. Zwar ist sind die Rechte und Aufgaben der Gemeindevertretung in der Kommunalverfassung klar verankert, sofern sie sich nicht selbst entmachtet: "Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist."
Und das ist gut
so, sind in ihr doch der Querschnitt der von den Bürgern gewählten Personen vertreten. Diesen Kreis der Entscheider fünftens einzuengen, bestimmt ja kein Gesetz und bedeutet faktisch, den
Bürgerwillen zu relativieren. Nun haben ja unser Bürgermeister und leider auch
die Gemeindevertretung mit aktiver und umfassender Bürgerbeteiligung nicht
gerade viel am Hut, was in der kläglichen
und gerade den minimalen Anforderungen der Kommunalverfassung entsprechenden längst überholten Einwohnerbeteiligungssatzung zum Ausdruck kommt.
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