Die Oktoberberatung der Gemeindevertretung - eine persönliche Betrachtung
Der Bürgermeister hatte ja betont, dass das der Beginn einer breiten öffentlichen Diskussion sein soll, der sich leider die Gemeindevertreter fast einstimmig enthielten. Keine Nachfrage, kein Erklärungsbedarf? Nicht aber beim Thema Hundesteuer TOP 9, und ich weiß nicht, wie ich das werten soll. Bei einer entscheidenden Investition wie das Rechenzentrum, die das Leben eines Ortsteils und weit darüber hinaus verändern wird, gab es bis auf Bürger für Ahrensfelde keine Diskussion, aber zur moderaten Erhöhung der Hundesteuer, die seit 2004 nicht angefasst wurde, Redebedarf. Ist das das Niveau der besten Vertreter unserer Gemeinde? Hoffentlich nicht!
Nun aber zur Hundesteuer. Es gab von der AfD den Antrag, die Veränderung, also Erhöhung erst mit dem zweiten Hund wirksam werden zu lassen. Auch eine Halterin eines Goldenen Retrievers machte deutlich, was der Hund für viele einsame und ältere Leute bedeutet. Gut, Bürgermeister Gehrke verwies darauf, dass die Hundesteuer einmal im Jahr fällig wird. Aber jeden Tag will der Vierbeiner, ob edle Rasse oder Promenadenmischung mindestens einmal einen vollen Futternapf. Hundefutter ist allein von 2020 bis 2024 um 35,3 Prozent gestiegen, die Verbraucherpreise nicht einmal 20 %. Ich habe mich nicht so intensiv damit beschäftigt, obwohl ich ein Hundeliebhaber bin und mein Aiko, ein stattlicher Russischer Schäferhund war Berliner Meister in verschiedenen Disziplinen.
Aber auch mir schien die soziale Komponente, besonders bei älteren und finanziell nicht so gut gestellten Menschen nicht genug berücksichtigt. Mein Vorschlag wäre, Bürgergeld- und Grundrentenempfänger von der Erhöhung auszuschließen wie auch Ahrensfelder über 70 Jahre. Das würde uns nicht arm machen. Jedenfalls wurde der Antrag zurück in den Finanzausschuss, wenn auch gegen den hörbaren Protest der Vorsitzenden, verwiesen.
Und ein letzte Thema im TOP 12.2. Die Fraktion AfD forderte eine Bürgerbefragung der Einwohner, deren Grundstücke in der ersten Reihe zum Sportplatz von Grün-Weiß Ahrensfelde anliegen. Ob eine Lärmschutzwand gewünscht ist oder nicht? Ich konnte mich nur mit Mühe zurückhalten, um nicht zu explodieren. Obwohl es im Antrag vor allem um Lärm ging, der ja weit über die erste Reihe die Anwohner belästigt, wurde er mündlich mit der möglichen Verschattung begründet. Erstens gab es dazu schon eine Befragung und Bürgermeister Gehrke hatte aus der Unterschriftenliste entnommen, dass die große Mehrheit der Anwohner (bei 120 Wohneinheiten im Wohnpark Goethestraße hatten 130 Bürger unterschrieben) eine Schallschutzwand will. Zweitens wohne in der ersten Reihe so ziemlich am nächsten an den vier Sportplätzen, andere Häuser sind 20 bis 50 Meter von der geplanten Schallschutzwand entfernt. Eine auch nur zeitlich teilweise Verschattung der Grundstücke ist bei unserer Südlage so gut wie ausgeschlossen. Und drittens hat der Bundesgerichthof mit Hinweis auf die §§ 906 und 1004 BGB darauf verwiesen, dass der Entzug von Luft und Licht als sogenannte Einwirkung nicht abwehrbar ist.
Im Gegenteil spricht für die Schallschutzwand eine Luftverbesserung des Mikroklimas sowie einen Rückzugsort für Insekten und Vögel, was auch die Beurteilung des höchsten deutschen Gerichtes in ähnlichem Fall beeinflusst hat. Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion zurückgezogen, womit, wie ich angesichts der hier angeführten Fakten dargelegt habe, ihnen eine Blamage erspart blieb.
Das also war ein kurzes Resümee und ich hoffe, dass mehr Einwohner die Beratungen der Gemeindevertretung besuchen und sich nicht auf meine persönlichen Eindrücke im Blog verlassen. Natürlich werde ich weiter an den Beratungen aktiv teilnehmen und darüber auch schreiben, sachlich, kritisch und optimistisch wie immer.
Fotos: Moreike, Archiv, TTSP/HWP Consultants
P.S. Ohne Kommentar.
Google teilt mir mit, wie und wer meine Beiträge liest. Hier das Ergebnis der letzten Woche: Deutschland 260, Vereinigte Staaten 20, Philippinen 14, Schweiz 2, Niederlande 2, Singapur 2, Vereinigtes Königreich 1, Hongkong 1, Japan 1 und Sonstige 5.
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