Was ich noch sagen wollte: Ortsbeiräte und ihre Unkenntnis der Hauptsatzung

Kennen die Ortsvorsteher eigentlich die Hauptsatzung der Gemeinde? Das glauben nur noch naive Einwohner. Das Gegenteil ist der Fall. Denn sonst würden sie nicht auf ominöse Weise gegen die Stimmen der Vernunft sogenannte Seniorenbeauftragte benennen. Dazu sind sie einfach nicht befugt. Ich dachte, mich tritt ein Pferd, als ich von dieser anmaßenden Aktion von Meuschke, Joachim und Co. erfuhr. Weil sich diese Dorfgrafen offensichtlich einen Dreck um die Hauptsatzung kümmern und ahnungslose Gefolgsleute ihnen Beihilfe leisten und geflissentlich Beifall klatschen, muss ich leider die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde, deren Kenntnis ich bei keinem Ahrensfelder, so er nicht gewählt wurde, voraussetze, zitieren. Unter § 9 ist zu lesen: "Die Ortsbeiräte Ahrensfelde, Blumberg, Eiche und Lindenberg entscheiden über folgende Angelegenheiten: 1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeut...